In den letzten Jahren taucht im Verkehrswegebau zunehmend der Begriff Irritationsschutzwände auf. Er leitet sich aus dem lateinischen ́irritare ́ – irren – her und bedeutet soviel wie stören, verwirren oder ablenken. Irritationsschutzwände dienen dazu, Tiere vor dem menschlichen Verkehr zu schützen und sichere Querungen von Verkehrswegen zu ermöglichen. Die Nachfrage nach derartigen Lösungen steigt. Ein wirkliches Regelwerk fehlt allerdings.
Unter dem nachstehenden Link können Sie den Beitrag unseres Fachgremiensprechers “Straße”, Dirk Schäfer, der in unserem Organ UnternehmerBrief Bauwirtschaft 45 (2022) | Heft 12, Berlin: Ernst & Sohn GmbH veröffentlicht wurde, lesen:
Irritationsschutzwände und Lärmschutz