Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsausschuss 3. Juni 2020 Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket aufgelegt, um u. A. die Konjunktur zu stärken, Arbeitsplatze zu erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands zu entfesseln.

Details des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Um die Binnennachfrage in Deutschland zu stärken hat sie u. A. befristest vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.

Die Anpassung der Mehrwertsteuer bringt allerdings für die Bauschaffenden auch einen nicht unerheblichen Aufwand  mit sich, wie wir ihn noch von der letzten Anpassung der Umsatzsteuer im Jahre 2007 (damals von 16 auf 19%) kennen. Mit dem Unterschied, dass nunmehr der Satz – begrenzt auch einen Zeitraum von 6 Monaten herabgesetzt wird.

Da Bauverträge i.d.R. auf längere Zeit ausgelegt sind, kommt es u. A. nun darauf an in den Unternehmen alle technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine korrekte finanzielle Vertragsabwicklung zu schaffen.

Wir gehen davon aus, dass es hierzu in Kürze diverse Veröffentlichungen und Anleitungen geben wird.