Ohrfeige für die Techniker
Die für die Aufstellung der Berechnungsvorschrift Schall 03 [2014] verantwortlichen Techniker werden praktisch vom Bundesrat regelrecht “abgewatscht”: “3. Der Bundesrat stellt fest, dass die bisher zur neuen Schall O3 verfügbaren Testaufgaben zur Überprüfung der korrekten, ermessensspielraumminimierten und damit qualitätsgesicherten Implementierung der neuen Schall 03 in Softwareprogrammen diesen Zweck nicht erfüllen.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Testaufgaben zur Qualitätssicherung der Software für die Berechnung der Beurteilungspegel für Schienenverkehrswege vorzulegen. Die Testaufgaben sind so zu gestalten, dass sie eine Prüfung der Software nach DIN 45687 erlauben, damit für den Vollzug qualitätsgesicherte Software zur Verfügung steht.”
Ferner drängt der Bundesrat auf eine EU-konforme Harmonisierung: “4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Vorlage gemäß Artikel 8 der Richtlinie 98/34/EG als technische Vorschrift bei der EU vor Inkrafttreten zu notifizieren ist.” Damit haben die Bundesländer die umfangreichen Bedenken zur Neufassung der “Schall 03″ genannten Richtlinie zur Lärmmessung vollständig ernst genommen und fordern nun deren Überprüfung.
Für die Schienenlärmbetroffenen ist damit ein wichtiger Schritt getan, der auch schon Wirkungen bei konkreten Planungsverfahren nach sich ziehen wird, weil die Bemessungsgrundlagen der Bahn-AG nun grundlegend in Frage gestellt sind.