Wir haben die Mitteilung bekommen, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die aktualisierten Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019 – RLS-19 am 31.10.2019 im Verkehrsblatt, Heft 20, S. 698 amtlich bekannt gemacht.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. hat die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ – Ausgabe 1990 – RLS-90 aktualisiert, die in der Anlage 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BimSchV) in Bezug genommen werden und deshalb für den Lärmschutz beim Neubau und der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen (Lärmvorsorge) gelten. Eine Überarbeitung der RLS-90 war erforderlich, um in erster Linie die Emissionsansätze auf den heutigen Stand zu aktualisieren. Diese aktualisierten „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ – Ausgabe 2019 – RLS-19 sind im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) abgestimmt worden.
Sobald die Zweite Verordnung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit der direkten Bezugnahme auf die RLS-19 in Kraft getreten ist, wird der Abschnitt 3 in Verbindung mit Abschnitt 1 der RLS-19 bei der Lärmvorsorge anstelle des Berechnungsverfahrens nach Anlage 1 der 16. BimSchV bzw. nach Kapitel 4 der RLS-90 gelten.
Der Text der RLS-19 ist beim FGSV Verlag, Wesselinger Straße 15 – 17, 50999 Köln, zu beziehen. Ferner kann der Text unter: www.fgsv.de in digitaler Form erworben werden.
DVLV e.V. 12.12.19