Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zum 30.07.2020

Die Umsetzung der europäischen Entsenderichtlinie in nationales Recht ist durch den deutschen Gesetzgeber mit der Novellierung des AEntG, die am 30.07.2020 in Kraft tritt, erfolgt.

Das AEntG in seiner ab 30.07.2020 gültigen Fassung können Sie unter dem nachfolgenden Link im Volltext downloaden: Arbeitnehmerentsendegesetz.