Abwälzung des Baugrundrisikos durch Vereinbarung der ZTV-ING

Das OLG Jena hat mit Urteil vom 25.05.2010 festgestellt, dass das Baugrundrisiko im Einzelfall vertraglich auf den AN übertragen werden kann. Die wirksame Übertragung hat zur Folge, dass Erschwernisse aufgrund abweichender Baugrundzustände zu Lasten des AN gehen können.

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