Lärmschutzwände werden bereits seit den 1970er Jahren auch in Deutschland gebaut, mit der Zuordnung zum Straßen- oder Brückenbau hat man sich anfänglich jedoch schwergetan. Als erste Richtlinie wurde 1968 die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) eingeführt. Da Lärmschutzwände auf Brücken mit ihrer „Leinwand“ eine beachtliche Belastung darstellen, wurden die Lärmschutzwände den Brückenbauwerken zugeordnet. Sie bekamen erstmals im Jahr 1974 ihre eigene RLSW (Vorläufige Richtlinie für Lärmschutzwände an Straßen). Mit der Einführung der ZTV-Lsw 81 (Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen) im Jahr 1981 wurden sie den Ingenieurbauten zugeschrieben. Mittlerweile sind sie als ZTV-Lsw 22 im Teil 9 „Bauwerke“ Abschnitt 3 „Lärmschutzwände“ in der ZTV-Ing (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauwerke) aufgeführt. Dennoch tun sich Ingenieure und Architekten im Verkehrsbau bei der Ausschreibung von Lärmschutzprojekten nach wie vor schwer.
Hier dazu der gesamte Artikel aus „Straße und Autobahn“ Ausgabe 6/2024