Seit dem Jahresanfang ist erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ein gesetzliches Bauvertragsrecht verankert. Dass die neuen Regelungen in den
§§ 650a ff. sowohl handwerkliche Fehler, eine Vielzahl von Regelungslücken als auch neue zum Teil unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten, wurde im vergangenen Jahr in der Baubranche bereits heiß diskutiert.